Auktionsbedingungen

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Auktionsbedingungen vorläufig sind und sich bis zum der Zeitpunkt der Auktion verändern können. Die zur Auktion gültigen Auktionsbedingungen hängen in den Geschäftsräumen ab Beginn der Vorbesichtigung aus.

  1. Das Auktionshaus Flanel Sago, Friedrichstr. 232., 01969 Berlin versteigert im fremden Namen und auf fremde Rechnung für private und gewerbliche Auftraggeber.
  2. Die Beschreibungen in den Versteigerungs-Listen, bzw. Katalogen, sofern zu den jeweiligen Auktionen ausgegeben, werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGB dar. Alle zur Auktion gelangenden Gegenstände können mindestens 2 Stunden vor der Auktion besichtigt werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für Mängel, jedoch verpflichtet er sich berechtigt vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers an den Einlieferer der beanstandeten Sache, soweit dieser erreichbar ist, weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen, sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet.
  3. Jede einzelne Nummer bildet einen selbständigen Kaufgegenstand. Für Größe und Beschaffenheit der Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.
  4. Der Auktionator ist berechtigt, Nummern zu vereinen, zu trennen außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.
  5. Der Auktionator kann ein Gebot ablehnen, bzw. sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten.
  6. Per Email, Post oder Telefon eingegangene Vorgebote gelten als verbindlich. Durch Abgabe eine Vorgebots auf ein oder mehrere Lose werden die Auktionsbedingungen akzeptiert.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der ersteigerten Sachen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für vom Auktionator nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen u.s.w. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 12% zzgl. 19% MwSt. erhoben, sofern der Auktionator nicht ausdrücklich andere Konditionen im Aushang bekannt gibt.
  9. Der Kaufpreis ist entsprechend der Rechnung binnen 14 Tagen nach der Auktion an das Auktionshaus zu zahlen.
  10. Auktions-Aufträge für eine bevorstehende Auktion müssen schriftlich spätestens 3 Wochen vor dem Auktionstermin vorliegen. Die darin genannten Preise gelten als Mindestpreise. Der Zuschlag kann ohne Einwilligung des Auftraggebers nicht zu einem niedrigeren Betrag erfolgen. Das Aufgeld wird dem Zuschlagsbetrag zugerechnet.
  11. Bei Weigerung der Abnahme oder Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden. Er geht seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand kann auf seine Kosten nochmals versteigert. In diesem Fall haftet der o. g. Käufer für den Ausfall, hat dagegen auf Mehrerlös keinen Anspruch.
  12. Die Abnahme der ersteigerten Sachen muss innerhalb von 5 Tagen nach begleichung der Rechnung erfolgen. Die Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verlust übernimmt der Auktionator nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport gehen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Für die Aufbewahrung ersteigerter Sachen kann ausdrücklich keine Haftung übernommen werden. Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.
  13. Bei Gegenständen, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, ist der Auktionator berechtigt, nach eigener Wahl diese entweder auf Kosten des Käufers in einem Lagerhaus zu hinteregen, oder diese auf Rechnung des Käufers baldmöglichst weiterzuveräußern. Im letzteren Fall kann der Auktionator 30% des Veräußerungserlöses als Bearbeitungsgebühr beanspruchen.
  14. Sämtliche Forderungen des Auktionators, bzw. seiner Auftraggeber müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion beglichen sein. Nach diesem Datum erfolgt das rechtliche Inkasso mit Belastung der Spesen durch unseren Rechtsbeistand.
  15. Voraussetzungen unter denen der Zuschlag erteilt wird:Wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Auftraggeber kann sich jedoch den Zuschlag vorbehalten, wenn ein dem Mindestpreis entsprechendes Gebot oder Übergebot nicht abgegeben wird.
  16. Die Kaufgegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum des Einlieferers, bis die Kaufgelder und sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Käufers vollständig gezahlt sind. Die Kaufgegenstände sind nach erteiltem Zuschlag in Empfang zu nehmen und zu entfernen, wenn mit dem Auktionator nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  17. Bei „Unter Vorbehalt“ erteilten Zuschlägen, z.B. bei Untergeboten, bleibt der Ersteigerer 6 Wochen an sein Gebot gebunden. Nach Rücksprache mit dem Einlieferer wird der Auktionatorden Ersteigerer innerhalb der genannten Frist benachrichtigen, falls der Einlieferer dem Gebot zustimmt.
  18. Im Falle der Nichtzahlung der ersteigerten Ware ist der Auktionator durch den Verkäufer vertragsmäßig ermächtigt, Kaufgelder und sonstigen Leistungen in seinem Namen einzuziehen, oder vor Gericht einzuklagen. Der Wohnort des Versteigerers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.
  19. Käufer sind nicht berechtigt, Abzüge zu machen oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

Berlin, den 22.01.2024